Gesetze / Treuhandgesetz

TreuhG

Eingangsformel

Getragen von der Absicht,

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die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und so weit wie möglich zurückzuführen,
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die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen,
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Grund und Boden für wirtschaftliche Zwecke bereitzustellen,

wird folgendes Gesetz erlassen:

§ 1