Gesetze / Zweite Treuhandunternehmensübertragungsverordnung
TreuhUntÜV 2§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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TreuhUntÜV 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.