Gesetze / Talsperrenverordnung

TspV 2013

§ 25 Übergangsbestimmungen

Die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erteilten Erlaubnisse, Genehmigungen, Ausnahmebewilligungen und Befähigungsnachweise gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter.

§ 24 § 26