Gesetze / Talsperrenverordnung TspV 2013 § 25 Übergangsbestimmungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 18.01.2022. Zur aktuellen Fassung → Die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erteilten Erlaubnisse, Genehmigungen, Ausnahmebewilligungen und Befähigungsnachweise gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter.