Gesetze / Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt
UAGOWiZustV§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.