Gesetze / Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt
UKRatZustAnO§ 1 Übertragung von Zuständigkeiten in Personalsachen auf das Bundesverwaltungsamt
(1) Gemäß § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes, § 12 Absatz 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes, § 56 Absatz 2 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung, § 9 Absatz 3 der Trennungsgeldverordnung sowie von § 44 Absatz 2 Satz 1 und § 45 Absatz 3 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes werden auf das Bundesverwaltungsamt in den in Absatz 2 genannten Bereichen folgende Zuständigkeiten übertragen:
(2) Die Übertragung von Zuständigkeiten nach Absatz 1 gilt für Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Unabhängigen Kontrollrats in folgenden Bereichen:
(3) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Unabhängige Kontrollrat die Maßnahme selbst getroffen hat.