Gesetze / Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt
UKRatZustAnO§ 3 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt
UKRatZustAnODiese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.