Gesetze / Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt

UKRatZustAnO

§ 3 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

§ 2