Gesetze / Unternehmensregisterverordnung URV § 18 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Zur aktuellen Fassung → § 16 tritt am Tag nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.