Gesetze / URV / Änderungen
Änderungen im URV
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
11.10.2024
§ 3 Registrierung der Nutzer · § 3a Identifikation der Nutzer
01.01.2024
§ 1 Allgemeines · § 5 Datenübermittlung durch die Landesjustizverwaltungen · § 6 Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister · § 7 Übermittlung von Indexdaten zu Registerbekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister
25.06.2023
§ 1 Allgemeines · § 11 Datenübermittlung durch Veröffentlichungs- und Offenlegungspflichtige, durch mit der Veranlassung der Veröffentlichung oder Offenlegung beauftragte Dritte oder durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
01.08.2022
§ 1 Allgemeines · § 2 Sicherheit · § 3 Registrierung der Nutzer · § 5 Datenübermittlung durch die Landesjustizverwaltungen · § 4 Art der Datenübermittlung · § 6 Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister · § 7 Übermittlung von Indexdaten zu Registerbekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister · § 9 (weggefallen) · § 10 Datenübermittlung durch den Betreiber des Bundesanzeigers · § 11 Datenübermittlung durch Veröffentlichungs- und Offenlegungspflichtige, durch mit der Veranlassung der Veröffentlichung oder Offenlegung beauftragte Dritte oder durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · § 12 Prüfung, Zugänglichkeit, Berichtigung und Löschung von Daten · § 13 Einsichtnahme in das Unternehmensregister · § 14 Suche im Register · § 15 Dienstleistungen; Zahlungen und Rechnungsstellung · § 16 Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · § 18 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
20.08.2020
§ 1 Allgemeines · § 4 Art der Datenübermittlung · § 10 Datenübermittlung durch den Betreiber des Bundesanzeigers · § 11 Datenübermittlung durch Veröffentlichungspflichtige oder mit der Veranlassung der Veröffentlichung beauftragte Dritte