Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz USG 2020 § 24 Zuständigkeit Historische Fassung — Stand 10.01.2020 bis 11.09.2021. Zur aktuellen Fassung → Für die Durchführung dieses Gesetzes mit Ausnahme von Kapitel 2 Abschnitt 3 ist das Bundesamt zuständig.