Gesetze / Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz

UStBMG

Art 9 Übergangsregelung

Auf Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen, die nach den in den Artikeln 5 bis 8 bezeichneten Gesetzen und Verordnungen bis zum 31. Dezember 1992 entstanden sind, finden noch die Vorschriften dieser Gesetze und Verordnungen Anwendung.

Art 10