Gesetze / Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
UStDV 1980§ 23 Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Die nachstehenden Vereinigungen gelten als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege:
1.
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.;
2.
Deutscher Caritasverband e.V.;
3.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.;
4.
Deutsches Rotes Kreuz e.V.;
5.
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.;
6.
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.;
7.
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.;
8.
Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V.;
9.
Verband deutscher Wohltätigkeitsstiftungen e.V.;
10.
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.;
11.
Sozialverband VdK Deutschland e.V.;
12.
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.