Gesetze / UV-Schutz-Verordnung
UVSVAnlage 6 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) Schulungsinhalte für das Fachpersonal für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1424 - 1425)
Lernziele:
Durch die Schulung soll das Fachpersonal befähigt werden, eine fachgerechte und für die Nutzerinnen und Nutzer nachvollziehbare Beratung zur Minimierung des gesundheitlichen Risikos durch UV-Bestrahlungsgeräte durchzuführen, eine individuelle Hauttypbestimmung vorzunehmen, einen individuellen Dosierungsplan zu erstellen, die gemäß dem Dosierungsplan vorgegebenen Geräteeinstellungen vorzunehmen sowie technische Defekte der Geräte zu erkennen. Es sollen Grundkenntnisse in den Themenfeldern UV-Strahlung (I), Gerätekunde (II) sowie Kundengespräch und -beratung (III) vermittelt werden.
Lerninhalte:
I UV-STRAHLUNG (ca. 30 Prozent)
II GERÄTEKUNDE (ca. 10 Prozent)
III KUNDENGESPRÄCH UND -BERATUNG (ca. 60 Prozent)
Erwartungen an die Teilnahme an einer Schulung:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulung sollen fähig sein, das erworbene Wissen mit eigenen Worten wiederzugeben, eigenständig ein fachlich korrektes Beratungsgespräch zu führen und auf Kundenfragen zur UV-Bestrahlung und zu den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu antworten.