Gesetze / Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen
UZwBwG§ 21 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.