Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
UhrmAusbV 2001§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
UhrmAusbV 2001Die Ausbildung dauert drei Jahre.