Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
UhrmAusbV 2001§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegen des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
UhrmAusbV 2001Der Ausbildende hat unter Zugrundelegen des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.