Gesetze / Uhrmachermeisterverordnung
UhrmMstrV 2005§ 3 Gliederung des Teils I
Der Teil I der Meisterprüfung umfasst als Prüfungsbereich ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch.
Gesetze / Uhrmachermeisterverordnung
UhrmMstrV 2005Der Teil I der Meisterprüfung umfasst als Prüfungsbereich ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch.