Gesetze / Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

UkraineAufenthÜV

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Sie tritt mit Ablauf des 2. Juni 2024 außer Kraft.

§ 3