Gesetze / Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
UkraineAufenthFGV§ 3 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 4. März 2025 außer Kraft.
Gesetze / Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
UkraineAufenthFGV(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 4. März 2025 außer Kraft.