Gesetze / Verordnung über die Umstellungsrechnung der Bausparkassen aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
UmstBauSparkV§ 24 Geltung im Saarland
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
Gesetze / Verordnung über die Umstellungsrechnung der Bausparkassen aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
UmstBauSparkVDiese Verordnung gilt nicht im Saarland.