Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen UmwAusbV § 24 Ausbildungsplan Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2024. Zur aktuellen Fassung → Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.