Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen UmwAusbV § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 22.12.2023. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft.