Gesetze / Umwandlungsgesetz UmwG 1995 § 215 Umwandlungsbericht Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 07.03.2023. Zur aktuellen Fassung → Ein Umwandlungsbericht ist nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter der formwechselnden Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind.