Gesetze / Uniformverordnung
UnifV 2008§ 4 Ausschlusstatbestände
Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden für
1.
Veranstaltungen, an denen die frühere Soldatin oder der frühere Soldat beruflich oder ehrenamtlich teilnimmt, mit Ausnahme der Veranstaltungen nach § 3 Nr. 4 sowie
2.
Anlässe, bei denen auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr die Uniform nicht tragen dürfen.