Gesetze / Urheberrechtsgesetz
UrhG§ 87i Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen
§ 10 Absatz 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.
Gesetze / Urheberrechtsgesetz
UrhG§ 10 Absatz 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.