Gesetze / Verordnung über das Register anonymer und pseudonymer Werke

UrhRollV

§ 3 Alphabetisches Register

Zum Register anonymer und pseudonymer Werke wird je ein alphabetisches Register der eingetragenen Urhebernamen einschließlich der Decknamen sowie der eingetragenen Titel oder sonstigen Bezeichnungen der Werke geführt.

§ 2 § 4