Gesetze / Versicherungsaufsichtsgesetz

VAG 2016

§ 183 Bekanntmachungen

(1) Die Satzung hat zu bestimmen, wie die Vereinsbekanntmachungen erlassen werden.

(2) Vereinsbekanntmachungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

§ 182 § 184