Gesetze / Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

VBGÜbertrAnO

II. Inkrafttreten

Die vorstehende Anordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.