Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

VERSORGUNGSLASTENTEILUNGSSTV_G_2010

§ 1

Dem vom Land Brandenburg am 16. Dezember 2009 unterzeichneten Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2