Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
VERSORGUNGSLASTENTEILUNGSSTV_G_2010§ 1
Dem vom Land Brandenburg am 16. Dezember 2009 unterzeichneten Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.