Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Vierzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
VIERZEHNTER_RUNDFUNKAEND_STV§ 1
Dem am 10. Juni 2010 vom Land Brandenburg unterzeichneten Vierzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.