Gesetze / Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz
VIFGG§ 4 Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Gesellschaft mit der im Sinne des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes gegründeten Gesellschaft privaten Rechts im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge verschmolzen wurde. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt das Datum des Außerkrafttretens dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt.