Gesetze / Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

VKFVÄndBek 2021

(XXXX)

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab dem 1. Januar 2021 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 194,31 Euro.