Gesetze / Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

VKFV

§ 3 Eingliederungsleistungen

Eingliederungsleistungen sind Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach den §§ 16 bis 17 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die Kosten der Eingliederungsleistungen gehören nicht zu den Gesamtverwaltungskosten.

§ 2 § 4