Gesetze / Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

VKFV

§ 8 Kosten der Personalverwaltung

Kosten der Personalverwaltung sind die Aufwendungen der Träger zur Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitgeber und Dienstherr der Beschäftigten in der gemeinsamen Einrichtung.

§ 7 § 8a