Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vierte Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf (4. GmeWbV)

VO-4_GMEWBV_2006

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Dritte Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf vom 11. März 1998 (GVBl. II S. 269) außer Kraft.

Potsdam, den 28. Dezember 2000

Die Landesregierung

des Landes Brandenburg

Der Ministerpräsident

Manfred Stolpe

Der Minister für Stadtentwicklung,

Wohnen und Verkehr

Hartmut Meyer

§ 3