Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vierte Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf (4. GmeWbV)
VO-4_GMEWBV_2006§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Dritte Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf vom 11. März 1998 (GVBl. II S. 269) außer Kraft.
Potsdam, den 28. Dezember 2000
Die Landesregierung
des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe
Der Minister für Stadtentwicklung,
Wohnen und Verkehr
Hartmut Meyer