Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Übertragung des Rechts zur Berufung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg
VO-BERUBTUCS§ 1 Übertragung des Berufungsrechts
Der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg wird das Recht zur Berufung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer übertragen.
Einzelnorm