Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Generhaltungswald Schlaubetaler Eichen“

VO-GEWSCHLAUBEICHEN_2015

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die Waldbewirtschaftung erfolgt mischungsregulierend zugunsten der Erhaltung und Regenerierung der im Schutzwald überwiegenden Waldgesellschaft Waldreitgras-Traubeneichenwald (Calamagrostis-Quercetum petraea HOFMANN 1997) mit der natürlich vorkommenden Baumartenmischung;

Maßnahmen zur Entstehung sowie Erhaltung und Entwicklung von günstigen Habitatstrukturen für gefährdete Pflanzen, Tiere und Pilze des Traubeneichenwaldes sollen durchgeführt werden.

Einzelnorm

§ 5 § 7