Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Generhaltungswald Schlaubetaler Eichen“
VO-GEWSCHLAUBEICHEN_2015§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die Waldbewirtschaftung erfolgt mischungsregulierend zugunsten der Erhaltung und Regenerierung der im Schutzwald überwiegenden Waldgesellschaft Waldreitgras-Traubeneichenwald (Calamagrostis-Quercetum petraea HOFMANN 1997) mit der natürlich vorkommenden Baumartenmischung;
Maßnahmen zur Entstehung sowie Erhaltung und Entwicklung von günstigen Habitatstrukturen für gefährdete Pflanzen, Tiere und Pilze des Traubeneichenwaldes sollen durchgeführt werden.
Einzelnorm