Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ermächtigung des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach der Handwerksordnung

VO-ID211451

§ 2

Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen

auf Grund des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über

Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit den §§ 117 und 118 der

Handwerksordnung wird ebenfalls auf den Minister für Wirtschaft,

Mittelstand und Technologie übertragen.

§ 1 § 3