Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Auflösung der Mahn- und Gedenkstätte Brandenburg
VO-ID211471§ 2
Die Auflösung obliegt dem Ministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Auflösung der Mahn- und Gedenkstätte Brandenburg
VO-ID211471Die Auflösung obliegt dem Ministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kultur.