Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zweite Verordnung über den Zeitpunkt der Ernennung von Beamten in den kreisangehörigen Gemeinden des Landes Brandenburg

VO-ID211477

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Zeitpunkt der Ernennung

von Beamten in den kreisangehörigen Gemeinden des Landes Brandenburg vom

13. Dezember 1991 (GVBl. S. 652) außer Kraft.

Potsdam, den 17. Juni 1992

Der Minister des Innern

Alwin Ziel

§ 2