Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zweite Verordnung über den Zeitpunkt der Ernennung von Beamten in den kreisangehörigen Gemeinden des Landes Brandenburg
VO-ID211477§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Zeitpunkt der Ernennung
von Beamten in den kreisangehörigen Gemeinden des Landes Brandenburg vom
13. Dezember 1991 (GVBl. S. 652) außer Kraft.
Potsdam, den 17. Juni 1992
Der Minister des Innern
Alwin Ziel