Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung über das Antragsrecht nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung

VO-ID211482

§ 1

Die Ermächtigung der Landesregierung, gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 und § 11 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung durch Rechtsverordnung das Antragsrecht zur Eintragung von Kulturgut in das "Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes" und von Archivgut in das "Verzeichnis national wertvoller Archive" zu regeln, wird auf den Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur übertragen.

§ 2