Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausführung des Transsexuellengesetzes (TSG V)
VO-ID211502§ 1
Als Vertreter des öffentlichen Interesses in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz wird der Minister des Innern bestimmt.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausführung des Transsexuellengesetzes (TSG V)
VO-ID211502Als Vertreter des öffentlichen Interesses in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz wird der Minister des Innern bestimmt.