Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Anpassung von Unterhaltsrenten für Minderjährige im Land Brandenburg (Anpassungsverordnung 1994)
VO-ID211532§ 1
Unterhaltsrenten für Minderjährige können nach Maßgabe
des § 1612 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Zeiträume
nach dem 31. Dezember 1994 um 20 vom Hundert erhöht werden.