Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung der Zustimmungsbefugnis bei Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Beamte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

VO-ID211575

§ 1

Die Befugnis der obersten Dienstbehörde zur Zustimmung bei Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Beamte wird im Geschäftsbereich des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr auf die nachgeordnete Behörde übertragen, in der der Beamte tätig ist oder zuletzt tätig war.

§ 2