Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bergverordnung über den arbeitssicherheitlichen und den betriebsärztlichen Dienst
VO-ID211614Anlage 2
Einsatzminuten je Beschäftigten und Jahr der Betriebsärzte
a. Braunkohlenbergbau, Erdöl- und Erdgasbergbau
25 Minuten
b. Sonstiger Bergbau über Tage (Tagebau)
25 Minuten
mindestens aber 480 Einsatzminuten je Betrieb und Jahr
c. Sonstiger Bergbau unter Tage
35 Minuten