Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Berlin-Friedrichshagen
VO-ID211651Anlage 3
Begriffsbestimmungen
Eine Dungeinheit entspricht 80 kg Stickstoff pro Jahr. Für die verschiedenen Tierarten sind die in der Tabelle aufgeführten Umrechnungsfaktoren anzuwenden:
Tierart
Dungeinheiten (DE)
pro Tier
Milchkuh, über 2 Jahre
1,0
Mutterkühe und Fleischrinder über 2 Jahre
0,5
Rinder, 1 bis 2 Jahre
0,7
Jungvieh bis 1 Jahr
0,3
Kälber bis 3 Monate
0,11
Zuchtsau mit Nachzucht
0,33
Schweine > 20 kg
0,14
Legehennen
0,01
Junghennen
0,005
Masthähnchen
0,0033
Mastenten, 7 Wochen
0,0066
sonstiges Mastgeflügel, Mastputen
0,01
„Freilandtierhaltung“ liegt vor, wenn sich die Tiere über längere Zeiträume (ganzjährig oder saisonal) ganztägig im Freien aufhalten.
Unter den Begriff „Dauergrünland“ fallen Grünlandflächen, die nach ihren Standortbedingungen nur für Grünlandnutzung geeignet sind, sowie alle Flächen, auf denen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen und nicht im Rahmen einer Fruchtfolge Grünlandnutzung besteht.
„Offener Ackerboden“ ist gepflügter Ackerboden ohne Einsaat einer nachfolgenden Zwischen- oder Hauptfrucht, soweit dies fruchtfolge- oder witterungsbedingt nicht ausgeschlossen ist.