Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Staaken

VO-ID211652

§ 7 Schutz der Zone I

Im Fassungsbereich sind verboten:

das Betreten oder Befahren,

land-, forst- oder gartenbauliche Nutzung,

Veränderungen und Aufschlüsse der Erdoberfläche.

§ 6 § 8