Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Staaken

VO-ID211652

Anlage 1

Abgrenzung der Schutzzonen

1. Fassungsbereich (Zone I)

Die Grenze der Zone I verläuft als Kreis mit einem Radius von 10 m um den Brunnenstandort als Mittelpunkt. Soweit bei zwei Brunnen der Abstand der Kreise untereinander weniger als 5 m beträgt, wird die Grenze der Zone I aus den beiden gemeinsamen Tangenten der Kreise gebildet, die durch die außen liegenden Halbkreise zu einem geschlossenen Linienzug verbunden werden. Soweit bei mehr als zwei Brunnen der Abstand der Kreise untereinander weniger als 5 m beträgt, wird die Grenze der Zone I aus den an ihren Schnittpunkten miteinander verbundenen gemeinsamen Tangenten zweier jeweils nebeneinander liegender Kreise gebildet, die durch die außen liegenden Halbkreise zu einem geschlossenen Linienzug verbunden werden.

In der nebenstehenden Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zone I bilden. Die Angabe der Brunnenkoordinaten erfolgt im Koordinatensystem 40/83 Gauß-Krügeressel.

Die Brunnen befinden sich in der Gemarkung Dallgow-Döberitz, Flur 3, in unmittelbarer Grenzlage zu Berlin-Spandau am Neukircher Weg, ca. 300 m nordwestlich des Bahnhofes Staaken. Die Brunnen sind in einem Nord-Süd gerichteten, etwa 150 m breiten und 600 m langen, locker waldbestandenen Geländestreifen zwischen dem Torweg im Süden und der Fachinger Straße im Norden (Nordgalerie) und auf einem sich in Ost-West-Richtung erstreckenden Freigelände zwischen Wasserwerk und dem Waldgebiet „Großes Eichholz“ (Westgalerie) angeordnet.

Brunnen-Nr.

Hochwert

Rechtswert

7b

58 23 863

45 76 405

8a

58 23 943

45 76 445

9a

58 23 895

45 76 431

10a

58 23 958

45 76 424

24

58 23 954

45 76 436

23

58 23 925

45 76 388

25

58 24 005

45 76 383

17

58 23 861

45 76 330

17a

58 23 869

45 76 330

18

58 23 921

45 76 339

18a

58 23 916

45 76 346

19a

58 23 995

45 76 366

20

58 23 781

45 76 327

101

58 23 852,2

45 76 201,5

102

58 23 843,8

45 76 197,8

103

58 23 879,8

45 76 145,3

104

58 23 871,8

45 76 141,1

105

58 23 907,5

45 76 088,7

106

58 23 900,2

45 76 083,5

107

58 23 935,6

45 76 031,6

108

58 23 927,9

45 76 026,8

109

58 23 963,1

45 75 975,5

110

58 23 955,2

45 75 970,9

11

58 24 028

45 76 418

12

58 24 084

45 76 418

13a

58 24 155

45 76 440

2. Engere Schutzzone (Zone II)

Die Beschreibung der Grenze der Zone II erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Süden des Landkreises Havelland in der Gemarkung Dallgow-Döberitz an der Landesgrenze zu Berlin.

Die im Folgenden genannten Straßen und Wegstrecken sind selbst nicht Bestandteil der Zone II.

Beginnend mit dem Schnittpunkt der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin mit der Straße Eichholzbahn verläuft die Grenze der Zone II in westlicher Richtung entlang der Straße Eichholzbahn ca. 250 m bis zur Gabelung, von dort nach rechts entlang der Eichholzbahn erst ca. 40 m in nordwestlicher Richtung, dann weiter nach links ca. 310 m entlang der Eichholzbahn in westlicher Richtung bis zu dem aus nordöstlicher Richtung einmündenden Fußweg, von dort 160 m in nordöstlicher Richtung entlang des Fußweges, dann im rechten Winkel abbiegend auf einer gedachten geraden Linie ca. 170 m in nordwestlicher Richtung bis zur Grenze der Flurstücke 55 und 56, von dort ca. 480 m in nordöstlicher Richtung auf der Grenze der Flurstücke 55 und 56 bis zum Nordufer des am Rand des „Eichholzes“ verlaufenden „Russengrabens“, von dort entlang der Böschungsoberkante des Nordufers des Russengrabens ca. 370 m in südöstlicher Richtung bis zur westlichen Grenze des Flurstückes 60 der Falkenseer Flur 32, von dort ca. 240 m in nordöstlicher Richtung auf der westlichen Grenze des Flurstückes 60 bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 60, von dort ca. 180 m in südöstlicher Richtung auf der nördlichen Grenze des Flurstückes 60 bis zur Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin, von dort auf der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin mit der Straße Eichholzbahn, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone II.

3. Weitere Schutzzone (Zone III A)

Die Beschreibung der Grenze der Zone III A erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Süden des Landkreises Havelland in der Gemarkung Dallgow-Döberitz, ca. 50 m nördlich des Schnittpunktes der Bundesstraße B 5 (Hamburger Chaussee) mit der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin. Die im Folgenden genannten Straßen und Wegstrecken sind selbst nicht Bestandteil der Zone III A.

Beginnend mit dem Schnittpunkt der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin mit dem Alten Spandauer Landweg, der in östlicher Richtung in die Straße „An der Spitze“ übergeht, verläuft die Grenze der Zone III A ca. 2 km in westlicher Richtung entlang des Alten Spandauer Landweges bis zur Landesstraße L 20, von dort entlang der L 20 in nördlicher Richtung bis zum Königsgraben an der südlichen Ortsgrenze von Falkensee, von dort ca. 130 m in östlicher Richtung entlang des Königsgrabens bis zur Einmündung des Russengrabens, von dort ca. 450 m in östlicher Richtung entlang des Russengrabens bis zur Einmündung des Grabens, der im Bereich des Flurstückes 80 der Flur 33 aus nördlicher Richtung in den Russengraben einmündet, von dort ca. 50 m in nördlicher Richtung entlang dieses Grabens bis zur Oskar-voniller-Straße, von dort in östlicher Richtung entlang der Oskar-voniller-Straße bis zur Potterstraße, von dort in nördlicher Richtung entlang der Potterstraße bis zur Straße der Einheit, von dort ca. 250 m in östlicher Richtung entlang der Straße der Einheit bis zur südwestlichen Ecke des Flurstückes 690/2 der Flur 31, von dort ca. 170 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstückes 690/2 bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 690/2, von dort ca. 100 m in nördlicher Richtung auf einer gedachten geraden, die Bahnlinie etwa rechtwinklig schneidenden Linie bis zum südlichen Ende der Grenze zwischen den Grundstücken Kastanienallee 75 (Flur 31 Flurstück 441) und 73, von dort in nordöstlicher Richtung entlang der Grenze zwischen den Grundstücken Kastanienallee 75 (Flur 31 Flurstück 441) und 73 bis zur Buchenstraße, von dort entlang der Buchenstraße bis zur Seegefelder Straße, von dort ca. 130 m in südöstlicher Richtung entlang der Seegefelder Straße bis zur von links einmündenden Remscheider Straße, von dort entlang der Remscheider Straße bis zur Bochumer Straße, von dort in südöstlicher Richtung entlang der Bochumer Straße bis zur Elberfelder Straße, von dort in nordöstlicher Richtung entlang der Elberfelder Straße bis zur Duisburger Straße, von dort in südöstlicher Richtung entlang der Duisburger Straße bis zur Essener Straße, von dort ca. 370 m in nordöstlicher Richtung entlang der Essener Straße bis zum Schlaggraben, von dort ca. 350 m in östlicher Richtung entlang des Schlaggrabens bis zur sog. „Panzerstraße“, von dort ca. 70 m in südwestlicher Richtung entlang der Panzerstraße bis zu dem von Osten einmündenden, am Nordufer der DEMAG-Seen verlaufenden Fußweg, von dort ca. 350 m in östlicher Richtung entlang dieses Fußweges bis zur Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin, von dort in südlicher Richtung auf der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin bis zum Schnittpunkt der Landesgrenze mit dem Alten Spandauer Landweg, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III A.

4. Weitere Schutzzone (Zone III B)

Die Beschreibung der Grenze der Zone III B erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Osten des Landkreises Havelland in der Gemarkung Dallgow-Döberitz an der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin. Die im Folgenden genannten Straßen und Wegstrecken sind selbst nicht Bestandteil der Zone III B. Die Angabe der nachfolgend genannten Koordinaten erfolgt im Koordinatensystem 40/83 Gauß-Krügeressel.

Beginnend mit dem Schnittpunkt der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin mit dem Döberitzer Weg, verläuft die Grenze der Zone III B ca. 600 m in südwestlicher Richtung entlang des Döberitzer Weges bis zur Bundesstraße B 2, von dort ca. 900 m in westlicher Richtung auf einer gedachten geraden Linie bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten H: 58 21 300/R: 45 74 590 am Waldrand der Döberitzer Heide, von dort ca. 600 m in nördlicher Richtung entlang des Waldrandes, dann weiter entlang des Waldrandes ca. 900 m in nordwestlicher Richtung bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten H: 58 22 250/R: 45 73 700, von dort ca. 230 m in nördlicher Richtung bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten H: 58 22 480/R: 45 73 760 an der Ostumfahrungsstraße des „Havelparks“, von dort in nördlicher Richtung entlang der Ostumfahrungsstraße durch den Straßentunnel unter der Bundesstraße B 5 bis zur Spandauer Straße, von dort ca. 250 m in westlicher Richtung entlang der Spandauer Straße bis zur Ecke Schulgasse, von dort in nördlicher Richtung entlang der Spandauer Straße bis zur Johann-Sebastianach-Straße, von dort ca. 70 m in westlicher Richtung entlang der Johann-Sebastianach-Straße bis zur südwestlichen Ecke des Friedhofes, von dort in nördlicher Richtung entlang des Friedhofszaunes bis zur Seegefelder Straße, von dort ca. 130 m in westlicher Richtung bis zur Zufahrt zum Grundstück Seegefelder Straße 7a, von dort ca. 100 m in nordöstlicher Richtung auf der Grenze zwischen den Grundstücken Seegefelder Straße 7a und 6 bis zum nordöstlichen Ende dieser Grundstücksgrenze, von dort ca. 100 m in westlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Grundstückes Seegefelder Straße 7a bis zum Graben 82/03, von dort ca. 500 m in nordöstlicher Richtung entlang des Grabens 82/03 bis zu der Stelle, wo der Graben nach Westen abschwenkt, von dort ca. 230 m in nordöstlicher Richtung auf einer gedachten geraden Linie über die Bahnanlagen Hannovererlin bis zur Einmündung des Feldweges zum Polofeld in den Eichendorffweg, von dort ca. 450 m in nördlicher Richtung entlang des Feldweges zum Polofeld bis zum Königsgraben, von dort auf einer gedachten geraden Linie über den Königsgraben bis zum Südende der Voltastraße, von dort entlang der Voltastraße bis zur Hentschelstraße, von dort in östlicher Richtung entlang der Hentschelstraße bis zur Potsdamer Straße, von dort in nördlicher Richtung entlang der Potsdamer Straße bis zur Straße der Einheit, von dort in östlicher Richtung entlang der Straße der Einheit bis zur Dallgower Straße, von dort in nördlicher Richtung entlang der Dallgower Straße bis zur östlichen Einmündung der Schwarzkopffstraße, von dort in östlicher Richtung entlang der Schwarzkopffstraße bis zur Leipziger Straße, von dort ca. 100 m in nordöstlicher Richtung auf einer gedachten geraden Linie über die Bahnlinie bis zum südwestlichen Ende der Akazienstraße, von dort entlang der Akazienstraße bis zur Seegefelder Straße, von dort in südöstlicher Richtung entlang der Seegefelder Straße bis zur Birkenstraße, von dort entlang der Birkenstraße bis über die Erlenstraße zur südwestlichen Ecke des Grundstückes Erlenstraße 18, von dort in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Grundstückes Erlenstraße 18 bis zum Schlaggraben, von dort ca. 70 m in östlicher Richtung entlang des Schlaggrabens bis zur südwestlichen Ecke des Flurstückes 376 der Flur 29, von dort ca. 300 m in nordöstlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstückes 376 bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 376, von dort ca. 50 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 376 (Grundstück Straße Garteneck 3) bis zur Grenze des Grundstückes Garteneck 4, von dort ca. 50 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Grundstückes Garteneck 4 bis zum westlichen Ende des Feldweges auf dem Flurstück 292, von dort in östlicher Richtung entlang des Feldweges auf dem Flurstück 292 bis zur Spandauer Straße, von dort ca. 550 m in südöstlicher Richtung entlang der Spandauer Straße bis zu dem von links einmündenden Feldweg, von dort ca. 400 m in nördlicher Richtung bis zur Weggabelung, von dort nach rechts ca. 130 m in nordöstlicher Richtung entlang des Feldweges bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten H: 58 26 500/R: 45 76 120, von dort ca. 80 m in südöstlicher Richtung auf einer gedachten geraden Linie bis zum Westende der Böschungsunterkante des „Seeberge“ genannten Erdwalls, von dort ca. 500 m in südöstlicher Richtung entlang der Böschungsunterkante der Seeberge bis zum östlichen Ende der Seeberge, von dort auf einer gedachten geraden Linie ca. 150 m in südöstlicher Richtung bis zur nordwestlichen Ecke der Gartengrenze der „Siedlung an der Schopenhauer Straße“, von dort ca. 80 m in südöstlicher Richtung entlang der nördlichen Gartengrenze bis zur nordöstlichen Ecke der „Siedlung an der Schopenhauer Straße“, von dort ca. 170 m in südwestlicher Richtung entlang der Gartengrenze der „Siedlung an der Schopenhauer Straße“ bis zum Wendehammer in der Fichtestraße, von dort entlang der Fichtestraße bis zu deren Südkreuzung mit der Schopenhauer Straße, von dort in südlicher Richtung entlang der Schopenhauer Straße bis zur Berliner Straße, von dort weiter entlang der Berliner Straße bis zur Leibnizstraße, von dort in südlicher Richtung entlang der Leibnizstraße bis zur Spandauer Straße, von dort ca. 660 m in südöstlicher Richtung entlang der Spandauer Straße bis zur Königszelter Straße, von dort entlang der Königszelter Straße bis zur Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin, von dort ca. 100 m in westlicher, dann 600 m in nordwestlicher und danach ca. 4 km in südlicher Richtung entlang der Landesgrenze bis zum Schnittpunkt der Landesgrenze mit dem Döberitzer Weg, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III B.

Anm.: Die Anlage 2 wurde nicht aufgenommen.

§ 14