Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Eichwalde
VO-ID211660Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Fassungsbereich (Zone I)
Die Grenze der Zone I verläuft als Kreis mit einem Radius von 10 m um den Brunnenstandort als Mittelpunkt.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zone I bilden. Die Angabe der Brunnenkoordinaten erfolgt im Koordinatensystem 40/83 Gauß-Krüger-Bessel.
Brunnen-Nr.
Hochwert
Rechtswert
01/90
58 05 937
46 11 476
02/83
58 05 986
46 11 446
03/89
58 05 953
46 11 407
04/81
58 05 987
46 11 412
05/83
58 05 905
46 11 466
06/82
58 05 890
46 11 440
07/83
58 05 881
46 11 407
08/82
58 05 874
46 11 383
09/90
58 05 865
46 11 351
Die Brunnen befinden sich im Landkreis Dahme-Spreewald, im Norden der Gemeinde Eichwalde. Die Brunnen Nr. 02/83, 03/89 und 04/81 befinden sich direkt auf dem Wasserwerksgelände am westlichen Ende der Schmöckwitzer Straße. Die Brunnen Nr. 01/90, 05/83, 06/82, 07/83, 08/82 und 09/90 befinden sich auf der gegenüberliegenden Seite der Schmöckwitzer Straße, auf dem Gelände zwischen der Schmöckwitzer Straße und der Straße „Am Wasserwerk".
2. Engere Schutzzone (Zone II)
Die Beschreibung der Grenze der Zone II erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Dahme-Spreewald, im Ort Eichwalde, am Schnittpunkt der Zeuthener Straße mit der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin (Zeuthener Straße/Ecke Lindenstraße). Die im Folgenden genannten Straßenstrecken sind selbst nicht Bestandteil der Zone II.
Beginnend in der Flur 6, am Schnittpunkt der Zeuthener Straße mit der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin (Zeuthener Straße/Ecke Lindenstraße) verläuft die Grenze der Zone II ca. 70 m in südwestlicher Richtung entlang der südöstlichen Grenzen der Flurstücke 183, 186/1, 187 und 188 bis zum Flurstück 190, von dort entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 190 bis zum Flurstück 176, von dort entlang der südöstlichen Grenze des Flurstückes 176 bis zum Flurstück 175, von dort entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 175 bis zur Elisabethstraße, von dort entlang einer gedachten geraden Linie quer über die Elisabethstraße bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 171, von dort entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 171, 166, 164, 160, 159 und 155 bis zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 155, von dort entlang der westlichen Grenze des Flurstückes 155 bis zur Schmöckwitzer Straße, von dort in westlicher Richtung entlang der Schmöckwitzer Straße bis zur Maxim-Gorki-Straße, von dort entlang der Maxim-Gorki-Straße ca. 120 m in südlicher Richtung bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 74, von dort entlang der südöstlichen Grenze des Flurstückes 74 bis zum Flurstück 71, von dort entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 71 bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 71, von dort entlang der südöstlichen Grenze des Flurstückes 71 bis zur Hermannstraße, von dort entlang einer gedachten geraden, die Hermannstraße rechtwinklig schneidenden Linie bis zur nordöstlichen Grenze des Flurstückes 24, von dort entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 24 bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 24, von dort entlang der südöstlichen Grenze des Flurstückes 24 bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 9, von dort entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 9 bis zur Egonstraße, von dort quer über die Egonstraße bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 215 (hier Wechsel in die Flur 5), von dort entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 215 bis zur östlichen Grenze des Flurstückes 237, von dort entlang der östlichen Grenze bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 237, von dort entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 237 bis zur Lotharstraße, von dort in nördlicher Richtung entlang der Lotharstraße bis zur Schmöckwitzer Straße, von dort entlang einer gedachten geraden Linie in nordwestlicher Richtung quer über die Schmöckwitzer Straße bis zur südlichen Ecke des Flurstückes 75, von dort entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 75 bis zur südwestlichen Ecke des Flurstückes 72, von dort entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 72 bis zur Beethovenstraße, von dort entlang einer gedachten geraden Linie in nordöstlicher Richtung quer über die Beethovenstraße bis zur südwestlichen Ecke des Flurstückes 182, von dort entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 182 bis zur südlichen Ecke des Flurstückes 176/1, von dort entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 176/1 bis zur südlichen Ecke des Flurstückes 176/2, von dort entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 176/2 bis zur westlichen Ecke des Flurstückes 176/2, von dort entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 176/2 bis zur nördlichen Ecke des Flurstückes 176/2, von dort entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 173 bis zur nördlichen Ecke des Flurstückes 173, von dort entlang einer gedachten geraden Linie im rechten Winkel quer über die Grenzstraße bis zur Landesgrenze der Länder Berlin und Brandenburg, von dort entlang der Landesgrenze in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der Landesgrenze mit der Zeuthener Straße, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Zone II.
3. Weitere Schutzzone (Zone III A)
Die Beschreibung der Grenze der Zone III A erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Dahme-Spreewald, im Ort Eichwalde, am Schnittpunkt der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin mit dem linken Ufer der Dahme. Die im Folgenden genannten Straßen- und Wegstrecken sind selbst nicht Bestandteil der Zone III A.
Beginnend mit dem Schnittpunkt der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin mit dem linken Ufer der Dahme verläuft die Grenze der Zone III A ca. 160 m in südlicher Richtung entlang dem Ufer der Dahme bis zum östlichen Ende der Friedenstraße (hier beginnt das Gemeindegebiet von Zeuthen), von dort ca. 250 m in südlicher Richtung entlang dem Ufer der Dahme bis zum östlichen Ende der Havellandstraße, von dort in westlicher Richtung entlang der Havellandstraße bis zur Flämingstraße, von dort entlang der Flämingstraße bis zur Prignitzstraße, von dort entlang der Prignitzstraße bis zur Seestraße, von dort in südlicher Richtung entlang der Seestraße bis zur Starnberger Straße, von dort entlang der Starnberger Straße bis zur Bayreuther Straße, von dort in nördlicher Richtung entlang der Bayreuther Straße bis zur Regensburger Straße, von dort in südwestlicher Richtung entlang der Regensburger Straße bis zur Bamberger Straße, von dort in nördlicher Richtung entlang der Bamberger Straße bis zur Friedenstraße (hier beginnt wieder das Gemeindegebiet von Eichwalde), von dort in westlicher Richtung entlang der Friedenstraße bis zur Puschkinallee, von dort in nördlicher Richtung entlang der Puschkinallee bis zur Schmöckwitzer Straße, von dort in westlicher Richtung entlang der Schmöckwitzer Straße bis zum Weg „Am Plumpengraben", von dort in nördlicher Richtung entlang des Weges „Am Plumpengraben" bis zur Bahnhofstraße, von dort in westlicher Richtung entlang der Bahnhofstraße bis zur August-Bebel-Allee, von dort in nördlicher Richtung entlang der August-Bebel-Allee bis zur Stubenrauchstraße, von dort entlang der Stubenrauchstraße bis zur Humboldtstraße, von dort in nördlicher Richtung entlang der Humboldtstraße bis zur Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin, von dort nach rechts entlang der Landesgrenze bis zum Schnittpunkt der Landesgrenze mit dem linken Ufer der Dahme, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Zone III A.
4. Weitere Schutzzone (Zone III B)
Die Beschreibung der Grenze der Zone III B erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Dahme-Spreewald, im Ort Zeuthen, an der Stelle, wo das östliche Ende der Havellandstraße auf das linke Ufer der Dahme trifft. Die im Folgenden genannten Straßen- und Wegstrecken sind selbst nicht Bestandteil der Zone III B.
Beginnend an der Stelle, wo das östliche Ende der Havellandstraße auf das linke Ufer der Dahme trifft, verläuft die Grenze der Zone III B ca. 650 m in südwestlicher Richtung entlang des linken Ufers der Dahme bis zu einem Weg, der vom Dahmeufer zur Niederlausitzer Straße führt, von dort ca. 50 m in nordwestlicher Richtung entlang dieses Weges bis zur Niederlausitzer Straße, von dort nach links entlang der Niederlausitzer Straße bis zur Seestraße, von dort in nördlicher Richtung entlang der Seestraße bis zur Mittenwalder Straße, von dort entlang der Mittenwalder Straße bis zur Würzburger Straße, von dort in südlicher Richtung entlang der Würzburger Straße bis zur Nürnberger Straße, von dort entlang der Nürnberger Straße bis zur Bamberger Straße, von dort in südlicher Richtung entlang der Bamberger Straße bis zur Münchener Straße, von dort entlang der Münchener Straße bis zur Schillerstraße, von dort ca. 20 m in südlicher Richtung entlang der Schillerstraße bis zu einem von Westen her einmündenden Weg, von dort in westlicher Richtung entlang dieses Weges bis zum Weg „Am Plumpengraben", von dort ca. 90 m in südlicher Richtung und danach ca. 50 m in westlicher Richtung entlang des Weges „Am Plumpengraben" bis zur Kreuzung des Weges mit dem Plumpengraben, von dort in Verlängerung der letztgenannten Wegstrecke ca. 70 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zur Bahnlinie Berlin-Lübben-Cottbus, von dort ca. 180 m in nördlicher Richtung entlang der Bahnlinie, danach ca. 40 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die die Bahnlinie rechtwinklig überquert bis zum südlichen Ende der Heinrich-Heine-Straße, von dort ca. 50 m in nördlicher Richtung entlang der Heinrich-Heine-Straße bis zur südöstlichen Ecke des Friedhofsgeländes, von dort ca. 180 m in westlicher Richtung entlang der Friedhofsgrenze bis zu einem von Nordwest nach Südost verlaufenden Weg, von dort ca. 250 m in nordwestlicher Richtung entlang dieses Weges bis zur Max-Liebermann-Straße, von dort ca. 30 m in nordöstlicher Richtung entlang der Max-Liebermann-Straße, danach ca. 60 m in nordwestlicher Richtung entlang der Bebauungsgrenze, danach ca. 320 m in südwestlicher Richtung entlang der Bebauungsgrenze bis zu einem von Nordwesten her einmündenden Weg (hier beginnt das Gemeindegebiet von Zeuthen), von dort entlang dieses Weges ca. 50 m in nordwestlicher Richtung bis zur Straße „Am Zeuthener Winkel", von dort entlang der Straße „Am Zeuthener Winkel" bis zum Saarlandplatz, von dort entlang der östlichen Seite des Saarlandplatzes bis zur Stadionstraße, von dort entlang der Stadionstraße bis zum Weg „An der Koppel", von dort entlang des Weges „An der Koppel" bis zum Weg „Grüne Trift", von dort in nordwestlicher Richtung entlang des Weges „Grüne Trift" bis zur Rudolf-Breitscheid-Straße, von dort in südwestlicher Richtung entlang der Rudolf-Breitscheid-Straße bis zur Karl-Liebknecht-Straße, von dort entlang der Karl-Liebknecht-Straße bis zur Karl-Marx-Straße, von dort in südwestlicher Richtung entlang der Karl-Marx-Straße bis zur Spartakusstraße, von dort entlang der Spartakusstraße bis zur Jahnstraße, von dort in nordöstlicher Richtung entlang der Jahnstraße bis zur Buchenallee, von dort entlang der Buchenallee bis zur Waldstraße, von dort in nordöstlicher Richtung entlang der Waldstraße bis zur Karl-Liebknecht-Straße, von dort bis zu dem gegenüber von der Waldstraße in die Karl-Liebknecht-Straße einmündenden Weg, von dort ca. 50 m entlang dieses Weges bis zu einem Obstgarten (hier beginnt das Gemeindegebiet von Schulzendorf), von dort ca. 30 m in südöstlicher Richtung entlang der Obstgartengrenze bis zur südlichen Ecke des Obstgartens, von dort ca. 80 m in nordöstlicher Richtung entlang der Obstgartengrenze bis zu einem von Nordost nach Südwest verlaufenden Weg, von dort in einer gedachten geradlinigen Verlängerung der letztgenannten Strecke ca. 100 m in nordöstlicher Richtung bis zum Triftgraben, von dort ca. 410 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 58 06 675 r: 46 09 270 auf der Landesgrenze der Länder Brandenburg und Berlin, die hier durch den Plumpengraben gebildet wird, von dort entlang der Landesgrenze ca. 1,2 km in südlicher, danach ca. 750 m in nordöstlicher Richtung bis zur Humboldtstraße in Eichwalde, von dort in südlicher, danach östlicher Richtung auf der unter Nummer 3 beschriebenen Grenze der Zone III A bis zu der Stelle in Zeuthen, wo das östliche Ende der Havellandstraße auf das linke Ufer der Dahme trifft, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Zone III B.