Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Einrichtung von Polizeipräsidien auf den Minister des Innern

VO-ID211674

§ 1 Übertragung

Die Befugnis zur Einrichtung von Polizeipräsidien wird auf den Minister des Innern übertragen.

§ 2