Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Anordnung über die Touristik mit Reit- und Zugtieren
VO-ID211780§ 2 (aufgehoben)
Für § 2 VO-ID211780 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.